SPORTPARK
Verordnungskriterien für Physiotherapien

VERORDNUNGEN

Verordnungskriterien für Physiotherapien

Verordnungskriterien

Vor Behandlungsbeginn ist die Vorlage eines Rezeptes des Facharztes (Orthopäde, Chirurg, Ärzte für physikalische und rehabilitative Medizin, Allgemeinmediziner o.ä.) erforderlich. Somit werden wir durch den Arzt über die vorliegende Diagnose und die Art der nachfolgenden Behandlung in Kenntnis gesetzt.

WISSENSWERTES

Verordnungsarten 


Unter D1/D2-Verordnung versteht man eine komplexe und umfangreiche Therapieform, die von den Kostenträgern gewährt wird. Die D1/D2-Verordnung setzt sich aus mehreren miteinander kombinierten Behandlungselementen der Krankengymnastik, Physiotherapie und Medizinischen Trainingstherapie zusammen. Diese Therapieform kann nur in Einrichtungen durchgeführt werden, die strenge personelle, räumliche und apparative Vorraussetzungen erfüllen. Die Zeiteinheit dieser Therapieform darf 60 Minuten nicht unterschreiten. D1/D2-Verordnungsmaßnahmen werden vorwiegend bei schweren Funktions- oder Leistungseinschränkungen eingesetzt, bei denen mit herkömmlichen Methoden der Einzeltherapie das Therapieziel nicht erreicht wurde oder nicht erreicht werden kann. 

 

Verordnungen für Rehabilitationssportkurse 

 

Bei allen angebotenen Rehasportkursen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese kann je nach Notwendigkeit von jedem Haus- bzw. Facharzt außerhalb seines Budgets ausgestellt werden. Die Verordnung umfasst in der Regel eine Behandlungsdauer von 18 -30 Monaten und wird von den Krankenkassen finanziell unterstützt. Das Übungsprogramm wird von unseren Kursleitern ganz speziell auf das jeweilige Krankheitsbild abgestimmt und in Form von bewegungstherapeutischen Übungen durchgeführt. Ein Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich.

 

Weitere Informationen zum Rehabilitationssport durch den MEDI-SPORT Solingen/Hilden e.V.

© MEDISPORT GmbH. Alle Rechte vorbehalten.